Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungsaufträge des Kommunikationsstudios (gültig ab 01.05.2020)
1. Allgemeines
Wenn nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, so gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Kommunikationsstudio.
2. Auftragsannahme
Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungsaufträgen aller Art der Kommunikationsberatung. Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge werden in jedem Falle schriftlich bestätigt und gelten als rechtsgültig erteilt, wenn sie nicht unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung von den Auftraggebenden schriftlich widerrufen werden. Angebote sind während der genannten Frist verbindlich. Fehlt eine solche, bleibt das Angebot vom Offertdatum an während eines Monats gültig.
3. Auftragsbeendigung
Der Auftrag kann sowohl vom Kommunikationsstudio als auch von den Auftraggebenden jederzeit schriftlich gekündigt werden. Bis dahin aufgewendete Bemühungen sind dem Kommunikationsstudio vom Auftraggeber voll zu vergüten. Kündigungen zur Unzeit richten sich nach den Bestimmungen von OR 404, Absatz 2. Wird die Kündigung durch eine schwere und trotz Mahnung wiederholte Verletzung der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen ausgelöst, erlischt die Schadenersatzpflicht des Kündigenden.
4. Honorar und Spesen
Das Honorar bemisst sich ausschliesslich nach der effektiv aufgewendeten Zeit. Spesen und andere Auslagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. In den Honorartarifen sind sämtliche Personalkosten sowie die Betriebs - und Verwaltungskosten enthalten; nicht jedoch allfällige auftragsspezifische Ausbildungskosten, Materialauslagen, Steuern und Gebühren, von den Auftraggebenden direkt veranlasste Unkosten, Verpflegungs- und Reisespesen sowie allfällige Reisezeiten zum Domizil der Auftraggebenden. Verlangen die Auftraggebenden eine Leistung, welche nur am Wochenende oder in der Nacht erledigt werden kann, gelten folgende Zuschläge auf dem Honoraransatz: Am Samstag und in der Nacht 50 %, an Sonn- und Feiertagen 100 %.
5. Rechnungen / Zahlungsfrist
Rechnungen werden nach Beendigung des Projektes gestellt. Bei einer Projektdauer von mehr als einem Monat wird Ende jeden Monats eine Rechnung über die geleisteten Aufwände erstellt. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Ohne Mitteilung der Kundin / des Kunden gilt eine Rechnung nach Ablauf dieser Zahlungsfrist als angenommen.
6. Haftung
Das Kommunikationsstudio verpflichtet sich, den ihr übertragenen Auftrag sorgfältig und in guten Treuen auszuführen. Es übernimmt jedoch keine Erfolgshaftung. Ereignisse höherer Gewalt, wie Krankheit oder Unfall der eingesetzten Mitarbeitenden, Streik, Katastrophen etc. sowie von den Auftraggebenden zu vertretende Situationen (Terminverzögerungen usw.) begründen ebenfalls keinen Haftungsanspruch. Im Übrigen haftet das Kommunikationsstudio nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit und nur bis zur Summe, die sich aus der Kapitalisierung der bis zum Zeitpunkt des Schadenfalles fälligen Vergütungen ergibt, maximal jedoch bis zu einem Höchstbetrag von CHF 10’000.–. Ansonsten wird jede Haftung, insbesondere für Folgeschäden (z.B. für entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter) ausdrücklich wegbedungen.
7. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Bei Zweifeln über die Zugehörigkeit einer Information oder Wahrnehmung zu Geschäftsgeheimnissen der anderen Vertragspartei besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses im bisherigen Umfang weiter.
8. Abwerbung
Die Auftraggebenden verpflichten sich, keine Mitarbeitenden anzuwerben und keine Mitarbeitenden einzustellen bzw. zu beschäftigen, die vor weniger als zwölf Monaten noch im Dienst des Kommunikationsstudios gestanden haben. Bei Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe des Jahressalärs der betreffenden Mitarbeitenden bzw. mindestens CHF 100’000.– geschuldet. Ausnahmen nach gegenseitiger Absprache und in schriftlicher Form sind möglich.
9. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Auftragsrecht nach Art. 394 ff. OR.
10. Gütliche Regelung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters alle Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Bern.
Kommunikationsstudio
Eva Zwahlen
Salvisbergstrasse 9
3006 Bern
Bern, 1. Mai 2020
(Aktualisiert am 3. Februar 2021)